Seit heute ist das neue Maklerrecht in Kraft. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ist die Maklerprovision grundsätzlich je zur Hälfte vom Verkäufer und Käufer zu zahlen, wenn der Käufer Verbraucher ist. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Neuregelung, dass Verkäufer kostenbewusst handeln und die Höhe der Maklerkosten vergleichen. Dies ist in der Vergangenheit kaum geschehen, da die Maklerprovisionen in Hamburg bisher überwiegend von den Käufern zu zahlen waren,